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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 12.06.1986, Aktenzeichen: 98/85 



EUGH – Aktenzeichen: 98/85

Urteil vom 12.06.1986


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. ES IST AUFGABE DES INNERSTAATLICHEN GERICHTS , AUFGRUND DES IHM VORLIEGENDEN SACHVERHALTS ZU BEURTEILEN , OB FÜR DEN ERLASS SEINES URTEILS DIE BEANTWORTUNG EINER FRAGE IM WEGE DER VORABENTSCHEIDUNG ERFORDERLICH IST.

2. DIE MITGLIEDSTAATEN SIND WEDER AUFGRUND VON ARTIKEL 3 BUCHSTABE C NOCH AUFGRUND VON ARTIKEL 57 ABSATZ 3 EWG-VERTRAG NOCH AUFGRUND EINER ANDEREN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFT VERPFLICHTET , DIE ZAHL DER ZUM MEDIZINSTUDIUM ZUGELASSENEN STUDENTEN DURCH DIE EINFÜHRUNG EINES NUMERUS CLAUSUS ZU BESCHRÄNKEN.
Stichworte:1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - ERFORDERLICHKEIT EINER VORABENTSCHEIDUNG - BEURTEILUNG DURCH DAS VORLEGENDE GERICHT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 177 ), , 2. FREIZUEGIGKEIT - NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - ÄRZTE - KEINE VERPFLICHTUNG DER MITGLIEDSTAATEN , DEN ZUGANG ZUM MEDIZINSTUDIUM ZU BESCHRÄNKEN, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 3 BUCHSTABE C UND 57 ABSATZ 3 ),

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