JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 12.02.1987, Aktenzeichen: 69/86
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN, ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN, UM DAMIT DIE NICHTBEACHTUNG VON VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN, DIE IHM NACH DEM GEMEINSCHAFTSRECHT OBLIEGEN. 2. DIE DURCHFÜHRUNG EINES URTEILS, DURCH DAS DIE VERTRAGSVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATS FESTGESTELLT WIRD, MUSS SOGLEICH IN ANGRIFF GENOMMEN UND INNERHALB DER KÜRZESTMÖGLICHEN FRIST ABGESCHLOSSEN WERDEN. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 171, |
| Stichworte: | 1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 169 ), , 2. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - URTEIL DES GERICHTSHOFES, DURCH DAS DIE VERTRAGSVERLETZUNG FESTGESTELLT WIRD - VOLLZUGSFRIST, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 171 ), |
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