JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 12.02.1987, Aktenzeichen: 390/85
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN, ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN, UM DIE NICHTBEACHTUNG DER SICH AUS DEN GEMEINSCHAFTSRICHTLINIEN ERGEBENDEN VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN. |
| Stichworte: | MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 169 ), |
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