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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 12.01.1994, Aktenzeichen: C-296/92 



EUGH – Aktenzeichen: C-296/92

Urteil vom 12.01.1994


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag wird durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verfahren eingegrenzt. Daher kann die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag, Richtlinie 71/305/EWG vom 26.07.1971
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 169, Richtlinie 71/305/EWG vom 26.07.1971 Art. 9 b,
Stichworte:Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung während des Vorverfahrens - Spätere Erweiterung - Unzulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 169),

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