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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.12.1997, Aktenzeichen: C-83/97 



EUGH – Aktenzeichen: C-83/97

Urteil vom 11.12.1997


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Blosse Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, können nicht als eine wirksame Erfuellung der Verpflichtungen angesehen werden, die den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, aus Artikel 189 des Vertrages erwachsen.
Rechtsgebiete:EG-Vertrag
Vorschriften:EG-Vertrag Art. 189 Abs. 3,
Stichworte:Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend, (EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3),

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