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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.12.1990, Aktenzeichen: 47/88 



EUGH – Aktenzeichen: 47/88

Urteil vom 11.12.1990


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Artikel 95 EWG-Vertrag kann nicht gegen inländische Abgaben auf eingeführte Erzeugnisse ins Feld geführt werden, wenn es an einer gleichartigen oder konkurrierenden inländischen Produktion fehlt. Insbesondere bietet er keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen. Die Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die eine solche Besteuerung herbeiführen kann, sind anhand der allgemeinen Regeln der Artikel 30 ff. EWG-Vertrag zu beurteilen.

2. Der Umstand, daß es in einem Mitgliedstaat keine inländische Kraftfahrzeugproduktion gibt, schließt die Feststellung einer nach Artikel 95 EWG-Vertrag verbotenen Diskriminierung bei der Kraftfahrzeugbesteuerung nicht aus, da auf dem Inlandsmarkt für Gebrauchtwagen die an Ort und Stelle gekauften Fahrzeuge einerseits und die eingeführten Fahrzeuge andererseits gleichartige oder miteinander konkurrierende Erzeugnisse sind. Eine solche Diskriminierung liegt vor, wenn die auf die eingeführten Fahrzeuge erhobene Zulassungssteuer auf der Grundlage eines Pauschalwerts berechnet wird, der generell über dem tatsächlichen Wert dieser Fahrzeuge liegt, wodurch sie höher besteuert werden als die an Ort und Stelle gekauften Fahrzeuge, die bei einem Wiederverkauf nicht besteuert werden und auf die bei ihrer Erstzulassung als Neuwagen nach der Einfuhr nur eine auf der Grundlage ihres tatsächlichen Wertes berechnete Steuer erhoben wurde, so daß ihr Preis nur noch einen Restbetrag dieser Zulassungssteuer enthält.
Rechtsgebiete:EWGV
Vorschriften:EWGV Art. 169, EWGV Art. 95, EWGV Art. 30,
Stichworte:1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Artikel 95 EWG-Vertrag - Anwendungsbereich - Besteuerung eingeführter Waren bei fehlender gleichartiger oder konkurrierender inländischer Produktion - Ausschluß - Überhöhtes Steuerniveau - Unerheblich - Beurteilung anhand der Artikel 30 ff. EWG-Vertrag, , (EWG-Vertrag, Artikel 30 und 95), , 2. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Zulassungssteuerregelung für Gebrauchtwagen - Fehlen einer inländischen Kraftfahrzeugproduktion - Modalitäten, die zu einer höheren Besteuerung der eingeführten Fahrzeuge gegenüber den auf dem Inlandsmarkt verkauften Fahrzeugen führen - Unvereinbarkeit mit Artikel 95 EWG-Vertrag, , (EWG-Vertrag, Artikel 95),

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