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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.12.1973, Aktenzeichen: 147-73 



EUGH – Aktenzeichen: 147-73

Urteil vom 11.12.1973


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

ARTIKEL 131 DES EWG-VERTRAGS IN VERBINDUNG MIT ANHANG IV UND DEM ABKOMMEN ÜBER DIE ASSOZIATION ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DEN MIT DIESER GEMEINSCHAFT ASSOZIIERTEN AFRIKANISCHEN STAATEN UND MADAGASKAR VOM 29. JULI 1969 IST DAHIN AUSZULEGEN, DASS EINFUHREN AUS GUINEA IM JAHRE 1971 NICHT ALS EINFUHREN ZU BEHANDELN WAREN, DIE AUS EINEM MIT DER EWG ASSOZIIERTEN STAAT ODER GEBIET STAMMTEN; IHNEN KONNTE DAHER DIE ZOLLFREIHEIT IN DEN MITGLIEDSTAATEN NICHT ZUSTATTEN KOMMEN.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag, Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 131, Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar,
Stichworte:ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE - ASSOZIIERUNG - GUINEA - NICHT ASSOZIIERTES LAND - EINFUHREN - KEINE ZOLLFREIHEIT, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 131 ),

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