( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.11.1999, Aktenzeichen: C-350/98 



EUGH – Aktenzeichen: C-350/98

Urteil vom 11.11.1999


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen, daß sie der Erhebung einer Steuer auf die Umwandlung nicht ausgeschütteter Gewinne in Kapital einer Kapitalgesellschaft durch einen Mitgliedstaat, der die Erhöhungen des Kapitals einer Kapitalgesellschaft durch Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen von der Gesellschaftsteuer befreit hat, entgegensteht.

Denn nach Artikel 10 Buchstabe a der Richtlinie 69/335 dürfen die Mitgliedstaaten abgesehen von der Gesellschaftsteuer keinerlei andere Steuern oder Abgaben auf die in Artikel 4 der Richtlinie genannten Vorgänge, wie die Erhöhung des Kapitals einer Kapitalgesellschaft durch Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen, erheben.
Rechtsgebiete:Richtlinie 69/335/EWG, Richtlinie 85/303/EWG, EGV
Vorschriften:Richtlinie 69/335/EWG, Richtlinie 85/303/EWG, EGV Art. 177,
Stichworte:Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Bei Kapitalgesellschaften erhobene Gesellschaftsteuer - Umwandlung nicht ausgeschütteter Gewinne in Kapital - Bei der Umsetzung der Richtlinie 69/335 in einem Mitgliedstaat von der Gesellschaftsteuer befreiter Vorgang - Spätere Erhebung einer anderen Steuer oder Abgabe - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 4, 7 Absatz 1 und 10a),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 11.11.1999, Aktenzeichen: C-350/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-11-11-1999-az-c-35098

"EUGH - 11.11.1999, C-350/98" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN