JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 11.09.2008, Aktenzeichen: C-43/07
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag |
| Vorschriften: | EG-Vertrag Art. 73b, EG-Vertrag Art. 73d, |
| Stichworte: | Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und 58 EG) - Nationale Regelung über die Erbschaft- und Vermögensübergangsteuer, die bei der Berechnung dieser Steuern keinen Abzug von Verbindlichkeiten erlaubt, die aus einer Mehrzuteilung infolge der Nachlassaufteilung der Eltern resultieren, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht in dem Mitgliedstaat gewohnt hat, in dem das Nachlassgrundstück belegen ist - Beschränkung - Keine Rechtfertigung - Fehlen eines zweiseitigen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - Folgen für die Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, wenn der Ausgleich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Mitgliedstaat des Wohnsitzes des Erblassers niedriger ist, |
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