JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 11.09.2003, Aktenzeichen: C-155/01
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die Sechste Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern steht einer Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der das Tätigen von Ausgaben, die Dienstleistungen betreffen, die einem in diesem Mitgliedstaat ansässigen Empfänger in anderen Mitgliedstaaten erbracht wurden, der Mehrwertsteuer unterliegt, während die betreffenden Dienstleistungen, wären sie demselben Empfänger im Inland erbracht worden, diesen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten. ( vgl. Randnr. 68 und Tenor ) |
| Rechtsgebiete: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, Achte Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige, Österreichisches Umsatzsteuergesetz 1972, Österreichisches Umsatzsteuergesetz 1994 |
| Vorschriften: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 5, Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 6, Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 17, Achte Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige Art. 2, Österreichisches Umsatzsteuergesetz 1972, Österreichisches Umsatzsteuergesetz 1994, |
| Stichworte: | Richtlinie 77/388 , Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Steuerpflichtigkeit von in anderen Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen, wenn das Recht auf Vorsteuerabzug, wären die Dienstleistungen im Inland erbracht worden, ausgeschlossen wäre - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 77/388 des Rates), |
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"EUGH - 11.09.2003, C-155/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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