( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.08.1995, Aktenzeichen: C-16/94 



EUGH – Aktenzeichen: C-16/94

Urteil vom 11.08.1995


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Artikel 9 und 12 des Vertrages, die die Erhebung von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung im innergemeinschaftlichen Handel verbieten, sind dahin auszulegen, daß sie auf eine "Durchfahrtsgebühr" anwendbar sind, die dem Ausgleich der Übernahme von Kosten, die sich aus der Erfuellung öffentlicher Aufgaben durch die Zoll- und veterinärmedizinischen Dienststellen ergeben, durch ein Privatunternehmen dient, auch wenn die Gebühr nicht vom Staat eingeführt wurde, sondern auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen diesem Privatunternehmen und seinen Kunden beruht.

Diese Artikel verpflichten nämlich die Mitgliedstaaten, die Kosten der Kontrollen und Förmlichkeiten zu übernehmen, die wegen des Überschreitens der Grenzen vorgenommen werden, und verbieten es daher, daß anläßlich des innergemeinschaftlichen Handels die Kosten der von den Zollstellen vorgenommenen Kontrollen und Verwaltungsformalitäten aufgrund einer einseitigen Handlung der Behörde oder über eine Reihe privatrechtlicher Vereinbarungen den Wirtschaftsteilnehmern auferlegt werden, da nur die Erhebungen erlaubt sind, die das Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich und individuell geleisteten Dienst darstellen. Dies ist jedoch bei einer Abgabe nicht der Fall, die allgemein alle Fahrzeuge im internationalen Transitverkehr erfasst, deren Ladung auf dem Gelände eines Umschlagplatzes zollamtlich abgefertigt wird, und die den Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen der Durchführung der Zollverfahren keine anderen Vorteile verschafft als die, die sich aus der mit den Verordnungen Nrn. 542/69 und 222/77 im Interesse des Gemeinsamen Marktes eingeführten Regelung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens selbst ergeben.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 177, EWG-Vertrag Art. 9, EWG-Vertrag Art. 12,
Stichworte:Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Begriff - In einer privatrechtlichen Vereinbarung vorgesehene "Durchfahrtsgebühr", die dem Ausgleich der Übernahme von Kosten, die sich aus der Erfuellung öffentlicher Aufgaben durch die Zoll- und veterinärmedizinischen Dienststellen ergeben, durch ein Privatunternehmen dient - Einbeziehung, , (EWG-Vertrag, Artikel 9 und 12),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 11.08.1995, Aktenzeichen: C-16/94 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-11-08-1995-az-c-1694

"EUGH - 11.08.1995, C-16/94" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN