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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.07.1985, Aktenzeichen: 107/84 



EUGH – Aktenzeichen: 107/84

Urteil vom 11.07.1985


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

ARTIKEL 13 TEIL A ABSATZ 1 BUCHSTABE A DER SECHSTEN RICHTLINIE ZUR HARMONISIERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DER MITGLIEDSTAATEN ÜBER DIE UMSATZSTEUERN BEFREIT VON DER MEHRWERTSTEUER DIE VON DEN ÖFFENTLICHEN POSTEINRICHTUNGEN IM ORGANISATORISCHEN SINNE ERBRACHTEN LEISTUNGEN , NICHT DAGEGEN DIE VON ANDEREN STELLEN FÜR RECHNUNG DIESER EINRICHTUNGEN ERBRACHTEN LEISTUNGEN.
Stichworte:STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - STEUERBEFREIUNGEN NACH DER SECHSTEN RICHTLINIE - BEFREIUNG DER VON DEN ÖFFENTLICHEN POSTEINRICHTUNGEN ERBRACHTEN LEISTUNGEN - AUSDEHNUNG AUF VON ANDEREN STELLEN FÜR RECHNUNG DER ÖFFENTLICHEN POSTEINRICHTUNGEN ERBRACHTE LEISTUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT, , ( RICHTLINIE 77/388 DES RATES , ARTIKEL 13 TEIL A ABSATZ 1 BUCHSTABE A ),

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