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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.06.1987, Aktenzeichen: 241/86 



EUGH – Aktenzeichen: 241/86

Urteil vom 11.06.1987


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DIE VERTRAGSBESTIMMUNGEN ÜBER DEN FREIEN WARENVERKEHR, DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR UND DIE GEMEINSAME VERKEHRSPOLITIK STEHEN DEM NICHT ENTGEGEN, DASS EINE NATIONALE REGELUNG, DIE IM EINKLANG MIT DER RICHTLINIE 85/3 DES RATES ÜBER DIE GEWICHTE, ABMESSUNGEN UND BESTIMMTE ANDERE TECHNISCHE MERKMALE BESTIMMTER FAHRZEUGE DES GÜTERKRAFTVERKEHRS FÜR ALLE IM INLAND VERKEHRENDEN FAHRZEUGE ODER ANHÄNGER EINE MAXIMALE HÖHE VON 4*M FESTLEGT, AUF IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ZUGELASSENE FAHRZEUGE ANGEWANDT WIRD, OBWOHL IM MITGLIEDSTAAT DER ZULASSUNG NICHT DIESELBE HÖHENBEGRENZUNG BESTEHT.
Stichworte:FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - UNTERSCHIEDLICHE NATIONALE REGELUNGEN ÜBER DIE MAXIMALE HÖHE VON FAHRZEUGEN ODER ANHÄNGERN - HEMMNISSE FÜR DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELSVERKEHR - RICHTLINIE 85/3 - ANWENDUNG EINER IM EINKLANG MIT DER RICHTLINIE STEHENDEN NATIONALEN REGELUNG - ZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30, RICHTLINIE 85/3 DES RATES ), , VERKEHR - STRASSENVERKEHR - RICHTLINIE 85/3 - NATIONALE REGELUNG ÜBER DIE MAXIMALE HÖHE VON FAHRZEUGEN ODER ANHÄNGERN - IM EINKLANG MIT DER RICHTLINIE STEHENDE REGELUNG - KEINE BESCHRÄNKUNG DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 61 UND 75, RICHTLINIE 85/3 DES RATES ),

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