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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.04.1978, Aktenzeichen: 95-77 



EUGH – Aktenzeichen: 95-77

Urteil vom 11.04.1978


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

ZUR RECHTFERTIGUNG EINER VERLETZUNG DER VERPFLICHTUNGEN AUS EINER HARMONISIERUNGSRICHTLINIE KANN SICH EIN MITGLIEDSTAAT NICHT DARAUF BERUFEN , DASS DIE UNTERBLIEBENE ANWENDUNG DIESER RICHTLINIE KEINEN NACHTEILIGEN EINFLUSS AUF DAS FUNKTIONIEREN DES GEMEINSAMEN MARKTES GEHABT HABE.
Rechtsgebiete:Verordnung 71/347/EWG, EWGV
Vorschriften:Verordnung 71/347/EWG Art. 7, EWGV Art. 169,
Stichworte:MITGLIEDSTAATEN - UNTERBLIEBENE ANWENDUNG EINER RICHTLINIE - EINFLUSS AUF DAS FUNKTIONIEREN DES GEMEINSAMEN MARKTES - FEHLEN - RECHTFERTIGUNG DER PFLICHTVERLETZUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ),

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