JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 11.04.1978, Aktenzeichen: 95-77
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg ZUR RECHTFERTIGUNG EINER VERLETZUNG DER VERPFLICHTUNGEN AUS EINER HARMONISIERUNGSRICHTLINIE KANN SICH EIN MITGLIEDSTAAT NICHT DARAUF BERUFEN , DASS DIE UNTERBLIEBENE ANWENDUNG DIESER RICHTLINIE KEINEN NACHTEILIGEN EINFLUSS AUF DAS FUNKTIONIEREN DES GEMEINSAMEN MARKTES GEHABT HABE. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung 71/347/EWG, EWGV |
| Vorschriften: | Verordnung 71/347/EWG Art. 7, EWGV Art. 169, |
| Stichworte: | MITGLIEDSTAATEN - UNTERBLIEBENE ANWENDUNG EINER RICHTLINIE - EINFLUSS AUF DAS FUNKTIONIEREN DES GEMEINSAMEN MARKTES - FEHLEN - RECHTFERTIGUNG DER PFLICHTVERLETZUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ), |
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"EUGH - 11.04.1978, 95-77" © JuraForum.de — 2003-2012
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