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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 11.04.1978, Aktenzeichen: 100-77 



EUGH – Aktenzeichen: 100-77

Urteil vom 11.04.1978


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF INTERNE SCHWIERIGKEITEN ODER BESTIMMUNGEN SEINES INNERSTAATLICHEN RECHTS , AUCH WENN DIESE VERFASSUNGSRANG HABEN , BERUFEN , UM DIE NICHTEINHALTUNG VON SICH AUS GEMEINSCHAFTSRICHTLINIEN ERGEBENDEN VERPFLICHTUNGEN UND FRISTEN ZU RECHTFERTIGEN.
Rechtsgebiete:EWG
Vorschriften:EWG Art. 169,
Stichworte:MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERLETZUNG - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ),

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