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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 10.12.1998, Aktenzeichen: C-328/97 



EUGH – Aktenzeichen: C-328/97

Urteil vom 10.12.1998


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Kombinierte Nomenklatur ist dahin auszulegen, daß Erzeugnisse wie Taxofit Vitamin C + Ca Brausetabletten und Taxofit Vitamin C Kautabletten in die Position 3004 einzureihen sind. Diese Erzeugnisse, deren Wirkung insbesondere auf das Immunsystem des menschlichen Organismus konzentriert ist, weisen genau umschriebene therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften und damit das wesentliche Merkmal für eine Einreihung in die Position 3004 auf.
Rechtsgebiete:Verordnung Nr. 2505/92/EWG
Vorschriften:Verordnung Nr. 2505/92/EWG,
Stichworte:Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Vitamin-C-Präparate - Erzeugnis zum therapeutischen und prophylaktischen Gebrauch - Einreihung in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur,

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