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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 10.05.1984, Aktenzeichen: 58/83 



EUGH – Aktenzeichen: 58/83

Urteil vom 10.05.1984


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. DIE ALLGEMEINE REGELUNG DES ARTIKELS 30 EWG-VERTRAG UND DES ARTIKELS 35 DER AKTE ÜBER DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND POSTULIERT DEN FREIEN WARENVERKEHR. ARTIKEL 38 DER BEITRITTSAKTE IST , DA ER EINE AUSNAHMEVORSCHRIFT ZU DIESEM GRUNDSATZ DARSTELLT , RESTRIKTIV AUSZULEGEN.

2. EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF IN DIESEM STAAT BESTEHENDE ADMINISTRATIVE SCHWIERIGKEITEN BERUFEN , UM DAMIT DIE NICHTBEACHTUNG SEINER VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN.
Stichworte:1. BEITRITT NEUER MITGLIEDSTAATEN ZU DEN GEMEINSCHAFTEN - REPUBLIK GRIECHENLAND - FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - ENGE AUSLEGUNG, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 30, BEITRITTSAKTE , ARTIKEL 35 UND 38 ), , 2. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERTRAGSVERLETZUNG - KEINE RECHTFERTIGUNG, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ),

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