( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 09.11.1995, Aktenzeichen: C-38/94 



EUGH – Aktenzeichen: C-38/94

Urteil vom 09.11.1995


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Weder die Artikel 13 und 15 der Verordnung Nr. 3567/92 mit Durchführungsvorschriften für die erzeugerspezifischen Obergrenzen, die nationalen Reserven und die Übertragung von Ansprüchen gemäß der Verordnung Nr. 3013/89 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch noch die Artikel 39 und 55 der Verordnung Nr. 3886/92 mit Durchführungsvorschriften für die Prämienregelung gemäß der Verordnung Nr. 805/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch und zur Aufhebung der Verordnungen Nrn. 1244/82 und 714/89, noch irgendein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts verpflichten die Mitgliedstaaten, einen Mechanismus zum Ausgleich des Schadens einzuführen, den die Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen durch die Einführung eines Systems von Prämienansprüchen erleiden, die den Erzeugern von Schaf- und Ziegenfleisch oder von Rindfleisch zustehen, und zwar auch dann nicht, wenn der Prämienanspruch von Erzeugern, die nicht Eigentümer der ihre Haltung bildenden Flächen sind, übertragen wird.

Eine solche Verpflichtung lässt sich insbesondere nicht von dem Grundsatz des Schutzes des Eigentumsrechts ableiten, denn die Einführung eines Systems von den Erzeugern zustehenden Prämienansprüchen gefährdet ° auch wenn es negative Auswirkungen auf den Kapitalwert der Flächen durch die Übertragung des Prämienanspruchs durch Erzeuger, die nicht Eigentümer der ihre Haltung bildenden Flächen sind, hervorbringt ° das Eigentum nicht, da im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation gewährte Vorteile nicht als ein Recht angesehen werden können, das aus dem Eigentum oder der Berufstätigkeit der Betroffenen herrührt, und dessen Zuteilung oder Übertragung mit einer Ausgleichsverpflichtung zu Lasten der einen oder der anderen Partei eines Pachtvertrags verbunden sein müsste.

2. Weder die Artikel 13 und 15 der Verordnung Nr. 3567/92 mit Durchführungsvorschriften für die erzeugerspezifischen Obergrenzen, die nationalen Reserven und die Übertragung von Ansprüchen gemäß der Verordnung Nr. 3013/89 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch noch die Artikel 39 und 55 der Verordnung Nr. 3886/92 mit Durchführungsvorschriften für die Prämienregelung gemäß der Verordnung Nr. 805/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch, die die Ermächtigung der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen beschränken, durch die Probleme gelöst werden sollen, die in den im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen bereits bestehenden vertraglichen Beziehungen auftreten, verstossen gegen die Verordnungen des Rates, die Verordnung Nr. 3013/89 bzw. die Verordnung Nr. 805/68, deren Durchführung sie sicherstellen und die keine solche Beschränkung enthalten.

Werden vertragliche Beziehungen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnungen eingegangen, so können die Parteien nämlich die Folgen der Einführung dieser Prämienregelung berücksichtigen und die damit verbundenen Probleme vertraglich regeln.
Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3567/92, VO (EWG) Nr. 3886/92
Vorschriften:VO (EWG) Nr. 3567/92 Art. 13, VO (EWG) Nr. 3567/92 Art. 15, VO (EWG) Nr. 3886/92 Art. 39, VO (EWG) Nr. 3886/92 Art. 55,
Stichworte:1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Schaf- und Ziegenfleisch - Pro Mutterschaf zahlbare jährliche Prämie - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands - Einführung eines Systems von den Erzeugern zustehenden und übertragbaren Prämienansprüchen - Durchführungsbestimmungen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung eines Mechanismus zum Ausgleich des Schadens, den die Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen erleiden - Keine Verpflichtung - Eigentumsrecht - Keine Verletzung, , (EG-Vertrag, Artikel 5, Verordnungen des Rates Nr. 805/68, Artikel 4e Absatz 5, und Nr. 3013/89, Artikel 5a Absatz 4 Buchstabe f, Verordnung der Kommission Nr. 3567/92, Artikel 13 und 15, und Nr. 3886/92, Artikel 39 und 55), , 2. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Schaf- und Ziegenfleisch - Pro Mutterschaf zahlbare jährliche Prämie - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands - Einführung eines Systems von den Erzeugern zustehenden und übertragbaren Prämienansprüchen - Durchführungsverordnung der Kommission, durch die die Grenzen der Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Lösung der Probleme festgelegt werden, die in den vertraglichen Beziehungen durch die Übertragbarkeit des Prämienanspruchs entstehen - Gültigkeit, , (Verordnungen des Rates Nr. 805/68, Artikel 4e Absatz 5, und Nr. 3013/89, Artikel 5a Absatz 4 Buchstabe f, Verordnungen der Kommission Nr. 3567/92, Artikel 13 und 15, und Nr. 3886/92, Artikel 39 und 55),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 09.11.1995, Aktenzeichen: C-38/94 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-09-11-1995-az-c-3894

"EUGH - 09.11.1995, C-38/94" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN