JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 09.10.2001, Aktenzeichen: C-409/98
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern besteht darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache zu gebrauchen und andere davon auszuschließen. Es ist also der Vermieter, der die steuerpflichtige Dienstleistung erbringt, und der Mieter, der hierfür die Gegenleistung erbringt. Daher erbringt eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber gegen Zahlung eines Geldbetrages seitens des Vermieters einen Mietvertrag über dieses Grundstück mit dem Vermieter abschließt und/oder ein Mietangebot des Vermieters annimmt, keine Dienstleistung im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b. (Vgl. Randnrn. 31-32, 36, Tenor 1 ) 2. Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber in einer Optionsvereinbarung gegen Zahlung eines Betrages seitens des Vermieters, der als Sicherheit für die Verpflichtungen aus der Optionsvereinbarung in einem Sonderkonto verbleibt, eine Option auf die Anmietung dieses Grundstücks übernimmt, und die später diese Option gemäß der Optionsvereinbarung ausübt und das Mietangebot für das Grundstück gegen die Freigabe des Geldes im Sonderkonto annimmt, erbringt zu keiner Zeit eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern. (Vgl. Randnr. 39, Tenor 2 ) |
| Rechtsgebiete: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG |
| Vorschriften: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b, |
| Stichworte: | Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil B Buchst. b, 1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Begriff - Zahlung eines Betrags seitens des Vermieters an den künftigen Mieter - Ausschluß, , (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil B Buchstabe b), , 2. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Optionsvereinbarung über die Miete eines Grundstücks gegen Zahlung eines Betrages seitens des Vermieters, , (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil B Buchstabe b), |
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