( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 09.10.1980, Aktenzeichen: 823-79 



EUGH – Aktenzeichen: 823-79

Urteil vom 09.10.1980


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DIE VORSCHRIFTEN DES EWG-VERTRAGS ÜBER DEN FREIEN WARENVERKEHR STEHEN EINER EINZELSTAATLICHEN REGELUNG NICHT ENTGEGEN , WONACH ES DEN IM HOHEITSGEBIET EINES MITGLIEDSTAATS WOHNHAFTEN PERSONEN UNTER STRAFE VERBOTEN IST , KRAFTFAHRZEUGE ZU BENUTZEN , DENEN EINE REGELUNG ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR ZUGUTE GEKOMMEN IST UND FÜR DIE DAHER KEINE MEHRWERTSTEUER ZU ENTRICHTEN WAR.
Rechtsgebiete:EG
Vorschriften:EG Art. 234, EG Art. 177,
Stichworte:FREIER WARENVERKEHR - EINZELSTAATLICHE REGELUNG , WONACH GEBIETSANSÄSSIGEN DIE BENUTZUNG VON GEMÄSS EINER REGELUNG ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR IMPORTIERTEN FAHRZEUGEN VERBOTEN IST - VEREINBARKEIT MIT DEM EWG-VERTRAG,

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 09.10.1980, Aktenzeichen: 823-79 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-09-10-1980-az-823-79

"EUGH - 09.10.1980, 823-79" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN