JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 09.09.2004, Aktenzeichen: C-417/02
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung, Dekrets 107/1993 vom 22. März 1993 in der durch das Dekret 272/2000 vom 17. Oktober 2000 geänderten Fassung (Griechenland) |
| Vorschriften: | Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung Art. 7, Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung Art. 10, Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung Art. 20 Abs. 1, Dekrets 107/1993 vom 22. März 1993 in der durch das Dekret 272/2000 vom 17. Oktober 2000 geänderten Fassung (Griechenland) Art. 3 Abs. 1 Buchst. c, |
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"EUGH - 09.09.2004, C-417/02" © JuraForum.de — 2003-2012
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