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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 09.07.1987, Aktenzeichen: 256/86 



EUGH – Aktenzeichen: 256/86

Urteil vom 09.07.1987


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. DIE UNTERHALTSBERECHTIGTEN FAMILIENANGEHÖRIGEN AUFSTEIGENDER LINIE EINES WANDERARBEITNEHMERS KÖNNEN SICH AUF DAS HINSICHTLICH DER GEWÄHRUNG VON SOZIALEN VERGÜNSTIGUNGEN IN ARTIKEL 7 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR. 1612/68 AUSGESPROCHENE DISKRIMINIERUNGSVERBOT BERUFEN.

2. DIE GEWÄHRUNG EINER BESONDEREN ALTERSBEIHILFE, DIE ALTEN PERSONEN EIN MINDESTEINKOMMEN GERANTIERT, STELLT EINE SOZIALE VERGÜNSTIGUNG IM SINNE DER VERORDNUNG NR. 1612/68 DAR.
Stichworte:1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - GLEICHBEHANDLUNG - SOZIALE VERGÜNSTIGUNGEN - BEGÜNSTIGTE DES GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZES - UNTERHALTSBERECHTIGTE FAMILIENANGEHÖRIGE AUFSTEIGENDER LINIE EINES ARBEITNEHMERS, , ( VERORDNUNG NR. 1612/68 DES RATES, ARTIKEL 7 ABSATZ 2 ), , 2. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - GLEICHBEHANDLUNG - SOZIALE VERGÜNSTIGUNGEN - BEGRIFF - BESONDERE ALTERSBEIHILFE, DIE EIN MINDESTEINKOMMEN GARANTIERT, , ( VERORDNUNG NR. 1612/68 DES RATES, ARTIKEL 7 ABSATZ 2 ),

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