JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 09.06.1988, Aktenzeichen: 56/87
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Eine Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmässige Einfuhrbeschränkungen im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag liegt vor, wenn ein Mitgliedstaat für pharmazeutische Erzeugnisse ein Preisfestsetzungsverfahren einführt, das einerseits ausdrücklich die Förderung der einheimischen Industrie und der inländischen Forschungstätigkeit vorsieht und bestimmt, daß die hierauf entfallenden Kostenfaktoren in höherem Masse berücksichtigt werden können als die entsprechenden Kostenfaktoren der eingeführten Erzeugnisse, und das andererseits die mit der Einfuhr verbundenen Kosten und Belastungen nicht unter den Faktoren erwähnt, die bei der Preisfestsetzung zu berücksichtigen sind. |
| Stichworte: | Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Preisregelungen - Regelung, die die einheimischen Erzeugnisse zum Nachteil der eingeführten Erzeugnisse begünstigt - Unzulässigkeit, , ( EWG-Vertrag, Artikel 30 ), |
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