JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 09.01.2007, Aktenzeichen: C-1/05
| Rechtsgebiete: | EG, Richtlinie 73/148/EWG |
| Vorschriften: | EG Art. 43, Richtlinie 73/148/EWG Art. 1 Abs. 1, Richtlinie 73/148/EWG Art. 3, Richtlinie 73/148/EWG Art. 4 Abs. 3, Richtlinie 73/148/EWG Art. 6, Richtlinie 73/148/EWG Art. 8, |
| Stichworte: | Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG - Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat - Aufenthaltsrecht eines Verwandten in aufsteigender Linie des Ehegatten, wobei beide Drittstaatsangehörige sind - Verpflichtung dieses Verwandten, sich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Familie in den Mitgliedstaat der Niederlassung folgt, in einem Mitgliedstaat rechtmäßig aufzuhalten - Nachweis der Eigenschaft als Verwandter in aufsteigender Linie, dem der erforderliche Unterhalt gewährt wird, |
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