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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 08.12.1987, Aktenzeichen: 144/86 



EUGH – Aktenzeichen: 144/86

Urteil vom 08.12.1987


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DIE IN ARTIKEL 21 DES ÜBEREINKOMMENS VOM 27. SEPTEMBER 1968 ZUR UMSCHREIBUNG DER RECHTSHÄNGIGKEIT VERWENDETEN BEGRIFFE MÜSSEN ALS AUTONOM VERSTANDEN WERDEN.

RECHTSHÄNGIGKEIT IM SINNE DIESES ARTIKELS LIEGT VOR, WENN EINE PARTEI VOR DEM GERICHT EINES VERTRAGSSTAATS DIE FESTSTELLUNG DER UNWIRKSAMKEIT ODER DIE AUFLÖSUNG EINES INTERNATIONALEN KAUFVERTRAGS BEGEHRT, WÄHREND EINE KLAGE DER ANDEREN PARTEI AUF ERFÜLLUNG DESSELBEN VERTRAGS VOR DEM GERICHT EINES ANDEREN VERTRAGSSTAATS ANHÄNGIG IST.
Rechtsgebiete:ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968
Vorschriften:ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 ART. 21,
Stichworte:ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - RECHTSHÄNGIGKEIT - BEGRIFF - AUTONOME AUSLEGUNG - KLAGEN WEGEN DESSELBEN ANSPRUCHS - KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER UNWIRKSAMKEIT ODER AUF AUFLÖSUNG EINES VERTRAGS UND KLAGE AUF ERFÜLLUNG DESSELBEN VERTRAGS, , ( ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968, ARTIKEL 21 ),

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