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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 08.11.2007, Aktenzeichen: C-379/05 



EUGH – Aktenzeichen: C-379/05

Urteil vom 08.11.2007


Rechtsgebiete:EG
Vorschriften:EG Art. 56, EG Art. 58,
Stichworte:Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale Steuervorschriften, die eine Befreiung von Beteiligungen von der Körperschaftsteuer vorsehen - Besteuerung von Dividenden - Steuerabzug an der Quelle - Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle - Anwendung auf Empfängergesellschaften, die einen Sitz oder eine feste Niederlassung in dem Mitgliedstaat haben, der die Befreiung gewährt, und für deren Beteiligungen die Befreiung von der Körperschaftsteuer gilt - Versagung der Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle bei Dividenden, die an eine Empfängergesellschaft ausgeschüttet werden, die in dem entsprechenden Mitgliedstaat weder über einen Sitz noch über eine feste Niederlassung verfügt,

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