JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 08.03.1988, Aktenzeichen: 9/87
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" in Artikel 5 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil - und Handelssachen ist als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung im Rahmen der Anwendung des Übereinkommens in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen dieses Übereinkommens berücksichtigt werden müssen, damit dessen volle Wirksamkeit sichergestellt wird. Ein Rechtsstreit über die mißbräuchliche Auflösung eines Vertrages über eine selbständige Handelsvertretung und über aus diesem resultierende Provisionen hat einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne des Artikels 5 Nr. 1 des Übereinkommens zum Gegenstand. |
| Stichworte: | Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit, "wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden" - Begriff - Autonome Auslegung - Vertrag über eine selbständige Handelsvertretung - Anspruch auf Provision und auf Schadensersatz wegen mißbräuchlicher Auflösung des Vertrages - Einbeziehung, , ( Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 5 Nr. 1 ), |
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