( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 07.12.1993, Aktenzeichen: C-12/92 



EUGH – Aktenzeichen: C-12/92

Urteil vom 07.12.1993


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Das dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich ° das im Rahmen des mit ihm bezweckten freien Handelsverkehrs eine Präferenzregelung für Erzeugnisse mit Ursprung in Österreich oder der Gemeinschaft einführt ° beigefügte Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffes "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen ist dahin auszulegen, daß der Ausfuhrstaat, wenn er ersucht wird, die Ursprungsbescheinigung EUR. 1 zu überprüfen, und den wirklichen Ursprung der Ware nicht festzustellen vermag, daraus folgern muß, daß die Ware unbekannten Ursprungs ist und daß die Bescheinigung EUR. 1 demnach zu Unrecht ausgestellt und der Präferenztarif zu Unrecht gewährt worden ist.

Sind jedoch die Zollbehörden des Ausfuhrstaats wegen der Unmöglichkeit, den im Protokoll vorgesehen gewöhnlichen Beweis für den Ursprung der Ware zu erbringen, nicht in der Lage, die im Protokoll vorgesehene nachträgliche Überprüfung ordnungsgemäß vorzunehmen, so ist der Einfuhrstaat hinsichtlich der Nachforderung der nicht gezahlten Zölle nicht endgültig an das negative Ergebnis der nachträglichen Überprüfung gebunden, sondern er darf andere Beweise für den Ursprung der Ware berücksichtigen.

Im übrigen kann sich ein Einführer je nach den Umständen auf höhere Gewalt berufen, wenn die Zollbehörden des Ausfuhrstaats infolge ihrer eigenen Nachlässigkeit im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung nicht feststellen können, ob eine Angabe über den Ursprung einer Ware zutrifft. Es ist Sache des nationalen Gerichts, sämtliche insoweit vorgetragenen Umstände zu würdigen.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 177,
Stichworte:Völkerrechtliche Verträge - Abkommen EWG-Österreich - Protokoll Nr. 3 - Warenursprung - Nachweis durch die Bescheinigung EUR. 1 - Nachträgliche Überprüfung der Bescheinigung, die zu keinem positiven Ergebnis führt - Folgen - Berücksichtigung anderer Beweise oder Möglichkeit für den Einführer, sich auf höhere Gewalt zu berufen - Voraussetzungen, , (Abkommen EWG-Österreich, Protokoll Nr. 3),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 07.12.1993, Aktenzeichen: C-12/92 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-07-12-1993-az-c-1292

"EUGH - 07.12.1993, C-12/92" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN