( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 07.09.2006, Aktenzeichen: C-526/04 



EUGH – Aktenzeichen: C-526/04

Urteil vom 07.09.2006


Rechtsgebiete:EG
Vorschriften:EG Art. 87, EG Art. 88 Abs. 3, EG Art. 234,
Stichworte:Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG - Abgabe auf die Direktverkäufe von Arzneimitteln - Abgabenpflicht der Pharmahersteller, aber nicht der Großhändler - Verbot der Durchführung von nicht notifizierten Beihilfemaßnahmen - Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit einer Beihilfemaßnahme geltend zu machen, um die Erstattung einer Abgabe zu erwirken - Ausgleich, der die Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der Großhändler darstellt - Beweislast für eine Überkompensierung - Vorschriften des nationalen Rechts - Verbot, die Erstattung der Abgabe praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren,

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 07.09.2006, Aktenzeichen: C-526/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-07-09-2006-az-c-52604

"EUGH - 07.09.2006, C-526/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN