JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 07.09.2006, Aktenzeichen: C-526/04
| Rechtsgebiete: | EG |
| Vorschriften: | EG Art. 87, EG Art. 88 Abs. 3, EG Art. 234, |
| Stichworte: | Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG - Abgabe auf die Direktverkäufe von Arzneimitteln - Abgabenpflicht der Pharmahersteller, aber nicht der Großhändler - Verbot der Durchführung von nicht notifizierten Beihilfemaßnahmen - Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit einer Beihilfemaßnahme geltend zu machen, um die Erstattung einer Abgabe zu erwirken - Ausgleich, der die Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der Großhändler darstellt - Beweislast für eine Überkompensierung - Vorschriften des nationalen Rechts - Verbot, die Erstattung der Abgabe praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, |
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