JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 07.04.1992, Aktenzeichen: C-61/90
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die gemeinsamen Marktorganisationen beruhen auf dem Grundsatz eines offenen Marktes, zu dem jeder Erzeuger unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs freien Zugang hat und auf dessen Funktionieren ausschließlich mit dem in diesen Organisationen vorgesehenen Instrumentarium Einfluß genommen wird. In den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fusst -, sind die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen. 2. Die Kommission kann auf das Verfahren des Artikels 169 EWG-Vertrag zurückgreifen, wenn sie durch den Gerichtshof feststellen lassen will, daß ein Mitgliedstaat gegen Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag verstossen hat, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen im Sinne von Artikel 92 EWG-Vertrag zu unterrichten. 3. Eine Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag kann nur auf Gründe und Angriffsmittel gestützt werden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits aufgeführt worden sind. |
| Rechtsgebiete: | EWGV, VO Nr. 2727/75/EWG |
| Vorschriften: | EWGV Art. 169, EWGV Art. 5, EWGV Art 93, VO Nr. 2727/75/EWG Art 24, |
| Stichworte: | 1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung, , 2. Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Unterrichtung der Kommission - Verpflichtung - Verstoß - Rückgriff auf das Verfahren des Artikels 169 - Zulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 3 und Artikel 169), , 3. Vertragsverletzungsverfahren - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Klageschrift - Identität der Gründe und Angriffsmittel, , (EWG-Vertrag, Artikel 169), |
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