JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 07.02.1979, Aktenzeichen: 136-78
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg ARTIKEL 52 DES VERTRAGES IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS SICH DIE ANGEHÖRIGEN EINES MITGLIEDSTAATS FÜR DIE ZEIT VOR DEM TERMIN , AN DEM DIE MITGLIEDSTAATEN DIE ERFORDERLICHEN MASSNAHMEN GETROFFEN HABEN MÜSSEN , UM DEN RICHTLINIEN 78/1026 UND 78/1027 DES RATES VOM 18. DEZEMBER 1978 NACHZUKOMMEN , NICHT AUF DIESE VORSCHRIFT BERUFEN KÖNNEN , UM DEN TIERARZTBERUF IN DIESEM MITGLIEDSTAAT UNTER ANDEREN BEDINGUNGEN AUSZUÜBEN , ALS SIE IN DEN NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN FESTGELEGT SIND. |
| Rechtsgebiete: | Vertrag von Rom |
| Vorschriften: | Vertrag von Rom Art. 52, Vertrag von Rom Art. 57, Vertrag von Rom Art. 54, Vertrag von Rom Art. 63, |
| Stichworte: | NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - TIERÄRZTE - IN EINEM MITGLIEDSTAAT ERLANGTE DIPLOME - AUSÜBUNG DES BERUFES IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT - BEDINGUNGEN - ZEIT VOR DER DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN FÜR DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER DIPLOME UND VOR DER KOORDINIERUNG DER NATIONALEN BESTIMMUNGEN, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 52 UND 57, RICHTLINIEN 78/1026 UND 78/1027 DES RATES ), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 07.02.1979, Aktenzeichen: 136-78 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 07.02.1979, 136-78" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum