( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 07.01.2004, Aktenzeichen: C-500/01 



EUGH – Aktenzeichen: C-500/01

Urteil vom 07.01.2004


Rechtsgebiete:Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28. Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste in der durch die Richtlinie 96/19 geänderten Fassung, Entscheidung 97/603/EG der Kommission vom 10. Juni 1997 über Zusatzfristen, die Spanien für die Umsetzung der Richtlinie 90/388 in Bezug auf den vollständigen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten eingeräumt werden, Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss, Verordnung zur Festlegung der Tarife und der Bedingungen für den Zusammenschluss mit dem öffentlichen Sprachtelefondienstnetz, das vom beherrschenden Betreiber zum Zweck der Erbringung des öffentlichen Sprachtelefondienstes beim Teilnehmer und des Dienste, Verordnung über die Umstrukturierung der Tarife für Dienstleistungen der Telefónica Sociedad Anómina vom 31. Juli 1998 (Spanien), Königliches Gesetzesdekret mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation und zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt vom 15. Oktober 1999 (Spanien), Verordnung zur Bekanntmachung der Entschließung des Kabinettsausschusses für Wirtschaftsfragen vom 27. Juli 2000 zur Einführung einer neuen Preisregelung für die Dienstleistungen der Telefónica de España, Sociedad Anónima Unipersonal vom 31. Juli 2000, Verordnung zur Bekanntmachung der Entschließung des Kabinettsausschusses für Wirtschaftsfragen zur Einführung eines neuen Regulierungsrahmens der Preise für die Dienstleistungen der Telefónica de España, Sociedad Anónima Unipersonal vom 10. Mai 2001, Königliches Gesetzesdekret über dringliche Maßnahmen auf dem Telekommunikationssektor vom 23. Juni 2000 (Spanien)
Vorschriften:Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28. Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste in der durch die Richtlinie 96/19 geänderten Fassung Art. 4c, Entscheidung 97/603/EG der Kommission vom 10. Juni 1997 über Zusatzfristen, die Spanien für die Umsetzung der Richtlinie 90/388 in Bezug auf den vollständigen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten eingeräumt werden Art. 1, Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss Art. 3 Abs. 3, Verordnung zur Festlegung der Tarife und der Bedingungen für den Zusammenschluss mit dem öffentlichen Sprachtelefondienstnetz, das vom beherrschenden Betreiber zum Zweck der Erbringung des öffentlichen Sprachtelefondienstes beim Teilnehmer und des Dienste, Verordnung über die Umstrukturierung der Tarife für Dienstleistungen der Telefónica Sociedad Anómina vom 31. Juli 1998 (Spanien), Königliches Gesetzesdekret mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation und zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt vom 15. Oktober 1999 (Spanien), Verordnung zur Bekanntmachung der Entschließung des Kabinettsausschusses für Wirtschaftsfragen vom 27. Juli 2000 zur Einführung einer neuen Preisregelung für die Dienstleistungen der Telefónica de España, Sociedad Anónima Unipersonal vom 31. Juli 2000, Verordnung zur Bekanntmachung der Entschließung des Kabinettsausschusses für Wirtschaftsfragen zur Einführung eines neuen Regulierungsrahmens der Preise für die Dienstleistungen der Telefónica de España, Sociedad Anónima Unipersonal vom 10. Mai 2001, Königliches Gesetzesdekret über dringliche Maßnahmen auf dem Telekommunikationssektor vom 23. Juni 2000 (Spanien),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 07.01.2004, Aktenzeichen: C-500/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-07-01-2004-az-c-50001

"EUGH - 07.01.2004, C-500/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN