JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 06.12.1979, Aktenzeichen: 47-79
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg DIE VERORDNUNG NR. 543/69 DES RATES ÜBER DIE HARMONISIERUNG BESTIMMTER SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG NR. 2827/77 FINDET NACH IHREM ARTIKEL 4 NR. 4 KEINE ANWENDUNG AUF BEFÖRDERUNGEN MITTELS ' '... FAHRZEUGEN , DIE VON ANDEREN TRAEGERN ÖFFENTLICHER GEWALT ZU ÖFFENTLICHEN ZWECKEN EINGESETZT... WERDEN ' '. DIESER BEGRIFF IST DAHIN ZU VERSTEHEN , DASS ER SICH NUR AUF FAHRZEUGE BEZIEHT , DIE IM EIGENTUM ODER IN DER VERFÜGUNGSGEWALT DES TRAEGERS ÖFFENTLICHER GEWALT STEHEN , NICHT JEDOCH AUF FAHRZEUGE , DIE EINEM PRIVATEN UNTERNEHMEN GEHÖREN UND VON DIESEM IN ERFÜLLUNG EINER PRIVATRECHTLICHEN VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG ZU ÖFFENTLICHEN ODER ZU IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE LIEGENDEN ZWECKEN EINGESETZT WERDEN. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung Nr. 543/69 in der Fassung der Verordnung Nr. 2827/77 |
| Vorschriften: | Verordnung Nr. 543/69 in der Fassung der Verordnung Nr. 2827/77 Art. 4 Nr. 4, |
| Stichworte: | VERKEHR - GEMEINSAME POLITIK - SOZIALVORSCHRIFTEN - VERORDNUNG NR. 543/69 DES RATES - SACHLICHER ANWENDUNGSBEREICH - FAHRZEUGE DER TRAEGER ÖFFENTLICHER GEWALT - NICHTANWENDBARKEIT - FAHRZEUGE EINES PRIVATUNTERNEHMENS , DIE ZUR ERFÜLLUNG ÖFFENTLICHER ZWECKE EINGESETZT WERDEN - ANWENDBARKEIT, , ( VERORDNUNG NR. 543/69 DES RATES , ARTIKEL 4 NR. 4 , IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG NR. 2827/77 ), |
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"EUGH - 06.12.1979, 47-79" © JuraForum.de — 2003-2012
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