( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 06.12.1979, Aktenzeichen: 47-79 



EUGH – Aktenzeichen: 47-79

Urteil vom 06.12.1979


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DIE VERORDNUNG NR. 543/69 DES RATES ÜBER DIE HARMONISIERUNG BESTIMMTER SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG NR. 2827/77 FINDET NACH IHREM ARTIKEL 4 NR. 4 KEINE ANWENDUNG AUF BEFÖRDERUNGEN MITTELS ' '... FAHRZEUGEN , DIE VON ANDEREN TRAEGERN ÖFFENTLICHER GEWALT ZU ÖFFENTLICHEN ZWECKEN EINGESETZT... WERDEN ' '. DIESER BEGRIFF IST DAHIN ZU VERSTEHEN , DASS ER SICH NUR AUF FAHRZEUGE BEZIEHT , DIE IM EIGENTUM ODER IN DER VERFÜGUNGSGEWALT DES TRAEGERS ÖFFENTLICHER GEWALT STEHEN , NICHT JEDOCH AUF FAHRZEUGE , DIE EINEM PRIVATEN UNTERNEHMEN GEHÖREN UND VON DIESEM IN ERFÜLLUNG EINER PRIVATRECHTLICHEN VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG ZU ÖFFENTLICHEN ODER ZU IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE LIEGENDEN ZWECKEN EINGESETZT WERDEN.
Rechtsgebiete:Verordnung Nr. 543/69 in der Fassung der Verordnung Nr. 2827/77
Vorschriften:Verordnung Nr. 543/69 in der Fassung der Verordnung Nr. 2827/77 Art. 4 Nr. 4,
Stichworte:VERKEHR - GEMEINSAME POLITIK - SOZIALVORSCHRIFTEN - VERORDNUNG NR. 543/69 DES RATES - SACHLICHER ANWENDUNGSBEREICH - FAHRZEUGE DER TRAEGER ÖFFENTLICHER GEWALT - NICHTANWENDBARKEIT - FAHRZEUGE EINES PRIVATUNTERNEHMENS , DIE ZUR ERFÜLLUNG ÖFFENTLICHER ZWECKE EINGESETZT WERDEN - ANWENDBARKEIT, , ( VERORDNUNG NR. 543/69 DES RATES , ARTIKEL 4 NR. 4 , IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG NR. 2827/77 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 06.12.1979, Aktenzeichen: 47-79 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-06-12-1979-az-47-79

"EUGH - 06.12.1979, 47-79" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN