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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 06.07.2000, Aktenzeichen: C-73/99 



EUGH – Aktenzeichen: C-73/99

Urteil vom 06.07.2000


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Ein im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehener Zuschuß, der von den Rentenversicherungsträgern gewährt wird und die Leistungen bei Alter dergestalt ergänzen soll, daß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung ein Zuschuß gezahlt wird, um die Belastung, die diese für den Rentenempfänger darstellen, zu verringern, ist eine Leistung im Sinne des Artikels 1 Buchstabe t der Verordnung Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung. Der Umstand, daß die Zahlungen unmittelbar an den Krankenversicherungsträger und nicht an den in der fraglichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentenempfänger geleistet werden, ändert nichts an der entscheidenden Feststellung, daß diese Zahlungen zugunsten des Rentenempfängers geleistet werden und als Zuschlag zu seiner Rente wirken, mit dem die Belastung ausgeglichen werden soll, die die Beitragszahlung für ihn darstellt.

(vgl. Randnrn. 40, 43)

2 Ein im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehener Zuschuß, der die Leistungen bei Alter dergestalt ergänzen soll, daß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung ein Zuschuß gezahlt wird, um die Belastung, die diese für den Rentenempfänger darstellen, zu verringern, und der auf eine Erhöhung des Rentenbetrags hinausläuft, ist eine Geldleistung bei Alter im Sinne der Artikel 1 Buchstabe t und 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung, auf die der Bezieher einer nach dem Recht dieses Staates zu zahlenden Rente auch dann Anspruch hat, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und dort der Krankenversicherungspflicht unterliegt.

(vgl. Randnrn. 40, 44, 52 und Tenor)
Rechtsgebiete:Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Vorschriften:Verordnung (EWG) Nr. 1408/71,
Stichworte:1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher Geltungsbereich - Zugunsten des Rentenempfängers gezahlter Zuschuß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung - Einbeziehung, , (Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe t), , 2 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Leistungen - Wohnortklauseln - Aufhebung - Anwendung auf zugunsten des Rentenempfängers gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung, , (Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe t und Artikel 10 Absatz 1),

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