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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 06.06.1972, Aktenzeichen: 2-72 



EUGH – Aktenzeichen: 2-72

Urteil vom 06.06.1972


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

AUS ARTIKEL 1 BUCHSTABE R DER VERORDNUNG NR. 3 ERGIBT SICH, DASS BEI DER ENTSCHEIDUNG DARÜBER, OB UND IN WELCHEM UMFANG EINE ZEIT DER ARBEITSLOSIGKEIT FÜR DIE ERMITTLUNG DER ANSPRÜCHE EINES WANDERARBEITNEHMERS AUF INVALIDEN -, ALTERS - ODER HINTERBLIEBENENRENTE EINER BESCHÄFTIGUNGSZEIT GLEICHGESTELLT WERDEN KANN, AUF DIEJENIGEN RECHTSVORSCHRIFTEN ABZUSTELLEN IST, NACH DENEN JENE ZEIT ZURÜCKGELEGT WURDE.
Rechtsgebiete:VERORDNUNG NR. 3
Vorschriften:VERORDNUNG NR. 3 ART. 26 ABS. 1,
Stichworte:SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDEN -, ALTERS - UND TODESFALLVERSICHERUNG - ZUSAMMENRECHNUNG DER ZURÜCKGELEGTEN VERSICHERUNGSZEITEN - ZEIT DER ARBEITSLOSIGKEIT - GLEICHSTELLUNG MIT EINER BESCHÄFTIGUNGSZEIT - KRITERIEN, , ( VERORDNUNG NR. 3 DES RATES, ARTIKEL 1 BUCHSTABE R, ARTIKEL 27 ),

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