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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 06.03.2008, Aktenzeichen: C-98/07 



EUGH – Aktenzeichen: C-98/07

Urteil vom 06.03.2008


Rechtsgebiete:Sechste Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 19 Abs. 2,
Stichworte:Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Nichteinbeziehung des Umsatzbetrags, der auf die Lieferung von Investitionsgütern entfällt, die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden - Wendung 'Investitionsgüter ..., die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden' - Fahrzeuge, die von einem Leasingunternehmen erworben werden, um vermietet und dann nach Ablauf des Leasingvertrags verkauft zu werden,

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