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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 05.11.1986, Aktenzeichen: 160/85 



EUGH – Aktenzeichen: 160/85

Urteil vom 05.11.1986


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN , ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN , UM DAMIT DIE NICHTBEACHTUNG VON VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN , DIE IHM AUFGRUND DES GEMEINSCHAFTSRECHTS OBLIEGEN.

2. DIE DURCHFÜHRUNG EINES URTEILS , IN DEM EINE VERTRAGSVERLETZUNG FESTGESTELLT WIRD , MUSS SOFORT EINGELEITET WERDEN UND INNERHALB KÜRZESTER FRIST ZUM ZIEL FÜHREN.
Stichworte:1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - KEINE RECHTFERTIGUNG, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ), , 2. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - URTEIL DES GERICHTSHOFES , DURCH DAS DIE VERTRAGSVERLETZUNG FESTGESTELLT WIRD - VOLLZUGSFRIST, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 171 ),

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