JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 05.11.1986, Aktenzeichen: 160/85
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN , ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN , UM DAMIT DIE NICHTBEACHTUNG VON VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN , DIE IHM AUFGRUND DES GEMEINSCHAFTSRECHTS OBLIEGEN. 2. DIE DURCHFÜHRUNG EINES URTEILS , IN DEM EINE VERTRAGSVERLETZUNG FESTGESTELLT WIRD , MUSS SOFORT EINGELEITET WERDEN UND INNERHALB KÜRZESTER FRIST ZUM ZIEL FÜHREN. |
| Stichworte: | 1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - KEINE RECHTFERTIGUNG, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ), , 2. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - URTEIL DES GERICHTSHOFES , DURCH DAS DIE VERTRAGSVERLETZUNG FESTGESTELLT WIRD - VOLLZUGSFRIST, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 171 ), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 05.11.1986, Aktenzeichen: 160/85 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 05.11.1986, 160/85" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum