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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 05.10.1999, Aktenzeichen: C-433/97 P 



EUGH – Aktenzeichen: C-433/97 P

Urteil vom 05.10.1999


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Bringt der Empfänger eines Zuschusses, der für die Verwirklichung eines Projekts zur Errichtung einer Datenbank zum ökologischen Fremdenverkehr in Europa bewilligt wurde, Hinweise für Einmischungen von Beamten der Kommission in die Durchführung dieses Projekts bei, die Auswirkungen auf dessen ordnungsgemässe Abwicklung gehabt haben könnten, so ist es Sache der Kommission, nachzuweisen, daß der Empfänger trotz der fraglichen Vorkommnisse weiterhin imstande ist, dieses Projekt zufriedenstellend durchzuführen. Daher kann von dem Zuschussempfänger nicht der Nachweis gefordert werden, daß ihm durch diese Vorgehensweise die Möglichkeit genommen wurde, eine wirksame Zusammenarbeit mit den Projektpartnern in die Wege zu leiten.
Rechtsgebiete:EGV, EG-Satzung
Vorschriften:EGV Art. 190 (jetzt EGV Art. 253), EG-Satzung Art. 54 Abs. 1,
Stichworte:Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Vorhaben auf dem Gebiet von Fremdenverkehr und Umwelt - Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen - Indizien für eine Einmischung von Beamten, die Auswirkungen auf die Abwicklung eines von der Kommission finanzierten Projekts haben kann - Beweislast der Kommission für die fehlenden Auswirkungen der fraglichen Vorkommnisse auf die Durchführung des Projekts,

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