JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 05.07.2007, Aktenzeichen: C-522/04
| Rechtsgebiete: | EG, EWR-Abkommen, Richtlinie 92/96/EWG |
| Vorschriften: | EG Art. 18, EG Art. 28, EG Art. 31, EG Art. 39, EG Art. 49, EWR-Abkommen Art. 28, EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 36, EWR-Abkommen Art. 40, Richtlinie 92/96/EWG Art. 4, Richtlinie 92/96/EWG Art. 11 Abs. 2, |
| Stichworte: | Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 28, 31, 36 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - Richtlinie 2002/83/EG - Steuerregelung, die eine ungünstigere Behandlung von Beiträgen zu betrieblichen Altersversorgungssystemen vorsieht, die an im Ausland niedergelassene Versicherungsunternehmen entrichtet worden sind - Versteuerung von Kapitalbeträgen und Rückkaufwerten in Belgien, die an Begünstigte ausgezahlt werden, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben - Doppelbesteuerungsabkommen - Verantwortlicher Vertreter, |
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