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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 05.07.1995, Aktenzeichen: C-46/94 



EUGH – Aktenzeichen: C-46/94

Urteil vom 05.07.1995


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Definition der Etikettierung in Artikel 38 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2392/89 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste schließt eine Ausschmückung oder eine Werbeaussage ein, die keinen Bezug zu dem betreffenden Wein haben.

Diese Vorschrift ist nämlich weit gefasst und spiegelt den Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers wider, sicherzustellen, daß alles, was an einem Behältnis, das Wein enthält, befestigt werden kann, mit den dort vorgesehenen Ausnahmen unter die Regelung der Etikettierung fällt, die besonders genau ausgearbeitet ist, um alle Praktiken der Vermarktung von Wein auszuschalten, die geeignet sind, einen falschen Anschein zu erwecken; dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Praktiken bei den Handeltreibenden oder den Verbrauchern zu Verwechslungen mit anderen Erzeugnissen führen oder den unzutreffenden Eindruck eines in Wahrheit nicht existierenden Ursprungs oder in Wahrheit nicht existierender Eigenschaften erwecken. Der Ausschluß einer auf einer Flasche angebrachten Ausschmückung von der Definition der Etikettierung könnte jedoch dazu führen, daß ein solcher falscher Anschein erweckt wird, selbst wenn diese Ausschmückung keinen Bezug zu dem Wein selbst hat.

Da eine solche Ausschmückung unter den Begriff der Etikettierung fällt, muß sie den Vorschriften der Verordnung entsprechen, die abschließend festlegen, welche Angaben zur Bezeichnung eines Weines auf dem Etikett zugelassen sind, und zwar aufgrund ihrer Eigenschaften insbesondere denjenigen Vorschriften, die die Angaben regeln, die als Marke angebracht werden.
Rechtsgebiete:Verordnung Nr. 2392/89 vom 24.07.1989
Vorschriften:EG-Vertrag Art. 177, Verordnung Nr. 2392/89 vom 24.07.1989 Art. 11 Abs. 1, Verordnung Nr. 2392/89 vom 24.07.1989 Art. 38,
Stichworte:Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Bezeichnung und Aufmachung der Weine - Etikettierung - Begriff - Anbringen einer Ausschmückung, die keinen Bezug zu dem in den Verkehr gebrachten Wein hat - Einbeziehung, , (Verordnung Nr. 2392/89 des Rates, Artikel 38 Absatz 1),

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