( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 05.05.1977, Aktenzeichen: 110-76 



EUGH – Aktenzeichen: 110-76

Urteil vom 05.05.1977


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

BEIM GEGENWÄRTIGEN STAND DES GEMEINSCHAFTSRECHTS SIND NUR DIE MITGLIEDSTAATEN UND DEREN STELLEN VOR DEN EINZELSTAATLICHEN GERICHTEN ZUR KLAGEERHEBUNG BEFUGT , UM DIE DIE EIGENEN MITTEL BILDENDEN EINNAHMEN DER GEMEINSCHAFT BEIZUTREIBEN.
Stichworte:EINNAHMEN DER GEMEINSCHAFTEN - ZAHLUNG - BEITREIBUNG - KLAGEERHEBUNG - BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN, , ( VERORDNUNG ( EWG , EURATOM , EGKS ) NR. 2/71 DES RATES , ARTIKEL 1 , 6 , ABSÄTZE 2 UND 3 , 7 ABSATZ 1 , 13 ABSATZ 2 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 05.05.1977, Aktenzeichen: 110-76 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-05-05-1977-az-110-76

"EUGH - 05.05.1977, 110-76" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN