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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 04.07.1979, Aktenzeichen: 7-79 



EUGH – Aktenzeichen: 7-79

Urteil vom 04.07.1979


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

IN ERMANGELUNG EINSCHLAEGIGER GEMEINSCHAFTSRECHTLICHER BESTIMMUNGEN DARF SICH EIN MITGLIEDSTAAT IN ANKNÜPFUNG AN DAS VERHÄLTNIS DES ALKOHOLS ZU DEM NACH DER 100*-METHODE BESTIMMTEN TROCKENEXTRAKT EINER GESETZLICHEN VERMUTUNG DER ÜBERALKOHOLISIERUNG ALS NATIONALES KONTROLLINSTRUMENT BEDIENEN , UM FESTZUSTELLEN , OB DIE ERTEILUNG EINER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG FÜR WEINE MIT GEPRÜFTER URSPRUNGSBEZEICHNUNG GERECHTFERTIGT IST , SOFERN DIESE VERMUTUNG WIDERLEGT WERDEN KANN.
Rechtsgebiete:EG, EWG, VO 1539/71
Vorschriften:EG Art. 234, EWG Art. 177, VO 1539/71 Art. 1,
Stichworte:LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - GEMEINSAME ANALYSEMETHODEN - INNERSTAATLICHE KONTROLLMETHODE - GESETZLICHE VERMUTUNG DER ÜBERALKOHOLISIERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN, , ( VERORDNUNGEN NRN. 1539/71 UND 2984/78 DER KOMMISSION ),

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