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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 04.06.1987, Aktenzeichen: 375/85 



EUGH – Aktenzeichen: 375/85

Urteil vom 04.06.1987


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

LEISTUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN FORTBILDUNG SIND "LEISTUNGEN BEI ARBEITSLOSIGKEIT" IM SINNE DES ARTIKELS*4 ABSATZ 1 BUCHSTABE G DER VERORDNUNG NR. 1408/71, WENN SIE ENTWEDER ARBEITNEHMER BETREFFEN, DIE BEREITS ARBEITSLOS GEWORDEN SIND, ODER ABER ARBEITNEHMER, DIE ZWAR NOCH IN ARBEIT STEHEN, FÜR DIE ABER DIE KONKRETE GEFAHR, ARBEITSLOS ZU WERDEN, BESTEHT.
Stichworte:SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN BEI ARBEITSLOSIGKEIT - BEGRIFF - FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN FORTBILDUNG - EINBEZIEHUNG - VORAUSSETZUNGEN, , ( VERORDNUNG NR. 1408/71 DES RATES, ARTIKEL 4 ABSATZ 1 BUCHSTABE G ),

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