( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 04.04.1960, Aktenzeichen: 34-59 



EUGH – Aktenzeichen: 34-59

Urteil vom 04.04.1960


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. DAS INKRAFTTRETEN EINER NEUEN VERFAHRENSORDNUNG BERÜHRT WEDER DIE VOR DIESEM ZEITPUNKT ENTSTANDENEN KLAGERECHTE NOCH EIN UNTER DER GELTUNG DER ALTEN VERFAHRENSORDNUNG ETWA EINGETRETENES ERLÖSCHEN EINES SOLCHEN RECHTS

2. EINE GEGEN DIE FOLGEN EINER VOM KLAEGER NICHT MEHR ANFECHTBAREN ENTSCHEIDUNG GERICHTETE KLAGE IST VERSPÄTET ERHOBEN UND SOMIT UNZULÄSSIG.
Stichworte:1. VERFAHRENSORDNUNG - ERLASS EINER NEUEN VERFAHRENSORDNUNG - AUSWIRKUNGEN AUF DIE FRISTEN FÜR DIE ZULÄSSIGKEIT EINER KLAGE, , 2. FRISTEN - ABLAUF,

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 04.04.1960, Aktenzeichen: 34-59 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-04-04-1960-az-34-59

"EUGH - 04.04.1960, 34-59" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN