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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 04.02.1986, Aktenzeichen: 65/85 



EUGH – Aktenzeichen: 65/85

Urteil vom 04.02.1986


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

ARTIKEL 3 ABSÄTZE 1 UND 3 DER VERORDNUNG NR. 1224/80 ÜBER DEN ZOLLWERT DER WAREN IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS BEI SOGENANNTEN ANKUNFTSKONTRAKTEN DIE KOSTEN DER FESTSTELLUNG DES ANKUNFTSGEWICHTS NICHT ZUM TRANSAKTIONSWERT GEHÖREN , WENN DIE GEWICHTSFESTSTELLUNG AUF KOSTEN DES IMPORTEURS DURCHGEFÜHRT WIRD.
Stichworte:GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZOLLWERT - TRANSAKTIONSWERT - BESTIMMUNG - ANKUNFTSKONTRAKTE - WIEGEKOSTEN ZU LASTEN DES IMPORTEURS - AUSSCHLUSS, , ( VERORDNUNG NR. 1224/80 DES RATES , ARTIKEL 3 ABSÄTZE 1 UND 3 ),

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