JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 03.10.2002, Aktenzeichen: C-394/01
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich der staatlichen Beihilfen ist aufgrund der Informationen zu beurteilen, über die die Kommission bei deren Erlass verfügte. So kann sich ein Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof nicht auf Tatsachen berufen, die im Vorverfahren nach Artikel 88 EG nicht vorgetragen wurden. ( vgl. Randnr. 34 ) 2. Das Bestehen wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten, von denen eine Inselgruppe betroffen ist, reicht nicht aus, um Beihilfen für den Schiffbau oder den Schiffsumbau als solche anzusehen, die einem Entwicklungsland als Entwicklungshilfe" im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 der Richtlinie 90/684 gewährt worden sind, wonach solche Beihilfen, ohne dass die in Artikel 4 Absätze 1 bis 3 der Richtlinie beschriebene Hoechstgrenze beachtet werden müsste, als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar gelten, sofern sie den Bedingungen der OECD-Vereinbarung über Exportkredite für Schiffe entsprechen. Der Beitrag dieser Beihilfen zur Entwicklung muss nämlich Gegenstand einer Einzelfallbeurteilung sein. Im Übrigen hat es keinen Einfluss auf die Beurteilung der streitigen Beihilfe, die selbständig zu prüfen ist, dass die Kommission in der Vergangenheit möglicherweise andere Vorhaben der gleichen Art in Bezug auf die überseeischen Gebiete genehmigt hat. ( vgl. Randnrn. 52-53 ) |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 90/684 EWG |
| Vorschriften: | Richtlinie 90/684 EWG Art. 4 Abs. 7, |
| Stichworte: | 1. Staatliche Beihilfen - Prüfung durch die Kommission - Beurteilung der Rechtmäßigkeit aufgrund der beim Erlaß der Entscheidung zur Verfügung stehenden Informationen, , (Artikel 88 EG), , 2. Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Beihilfen für den Schiffbau - Richtlinie 90/684 - Kriterien für Ausnahmen - Beihilfen, die einem Entwicklungsland als Entwicklungshilfe gewährt werden - Erfordernis der Einzelfallbeurteilung einer für die Entwicklung gewährten Beihilfe, , (Richtlinie 90/684 des Rates, Artikel 4 Absatz 7), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 03.10.2002, Aktenzeichen: C-394/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 03.10.2002, C-394/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum