( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 03.07.1990, Aktenzeichen: 305/88 



EUGH – Aktenzeichen: 305/88

Urteil vom 03.07.1990


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die in Artikel 27 Nr. 2 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil - und Handelssachen genannten Voraussetzungen der Ordnungsmässigkeit und der Rechtzeitigkeit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, müssen für die Anerkennung einer gegen diesen Beklagten ergangenen ausländischen Entscheidung kumulativ gegeben sein. Deshalb ist die genannte Vorschrift dahin auszulegen, daß eine im Versäumnisverfahren ergangene Entscheidung nicht anerkannt werden darf, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß, jedoch so rechtzeitig zugestellt worden ist, daß er sich verteidigen konnte.

2. Artikel 27 Nr. 2 des Übereinkommens ist dahin auszulegen, daß sich die Frage der Heilung von Mängeln bei der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nach dem Recht des Gerichts des Urteilsstaats einschließlich der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge bestimmt.
Rechtsgebiete:Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Vorschriften:Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 27 Nr. 2,
Stichworte:1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anerkennung und Vollstreckung - Versagungsgründe - Fehlen einer ordnungsgemässen und rechtzeitigen Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat - Kumulativer Charakter der Voraussetzungen der Ordnungsmässigkeit und der Rechtzeitigkeit - Nicht ordnungsgemässe, aber rechtzeitige Zustellung - Versagung der Anerkennung, , ( Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 27 Nr. 2 ), , 2. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anerkennung und Vollstreckung - Versagungsgründe - Fehlen einer ordnungsgemässen und rechtzeitigen Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat - Prüfung der Ordnungsmässigkeit der Zustellung durch das Gericht des Vollstreckungsstaats - Heilbarer Zustellungsmangel - Beurteilung nach dem Recht des Urteilsstaats, , ( Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 27 Nr. 2 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 03.07.1990, Aktenzeichen: 305/88 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-03-07-1990-az-30588

"EUGH - 03.07.1990, 305/88" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN