JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 03.04.2003, Aktenzeichen: C-144/00
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe n der Sechsten Richtlinie 77/388 über die Befreiung bestimmter kultureller Dienstleistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannten Einrichtungen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ist dahin auszulegen, dass der Begriff der anderen... anerkannten Einrichtungen" als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet es nämlich, dass Einzelkünstler, sobald der kulturelle Charakter ihrer Leistungen anerkannt ist, nicht ebenso wie kulturelle Gruppen als Einrichtungen angesehen werden können, die den Einrichtungen des öffentlichen Rechts gleichgestellt sind, die bestimmte von dieser Bestimmung erfasste kulturelle Dienstleistungen anbieten. ( vgl. Randnrn. 27, 30, Tenor 1 ) 2. Aus der Überschrift des Artikels 13 Teil A der Sechsten Richtlinie 77/388 Befreiungen bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten" als solcher ergeben sich keine Einschränkungen der Möglichkeiten der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung. Mögliche Einschränkungen der Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen können nur im Rahmen der Anwendung von Artikel 13 Teil A Absatz 2 über die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Steuerbefreiung von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, bzw. ihre Verpflichtung, bestimmte Leistungen von dieser Steuerbefreiung auszuschließen, erfolgen. ( vgl. Randnrn. 37, 39-40, Tenor 2 ) |
| Rechtsgebiete: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG, UStG |
| Vorschriften: | Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A, UStG § 4 Nr. 20, |
| Stichworte: | Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil A, Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n, Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil A Abs. 2 , 1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung bestimmter kultureller Dienstleistungen - Andere anerkannte Einrichtungen" - Begriff - Als Einzelkünstler auftretende Solisten - Einbeziehung, , (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe n), , 2. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Einschränkungen, die sich aus Artikel 13 Teil A ergeben - Fehlen, , (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil A), |
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