JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 03.03.1988, Aktenzeichen: 434/85
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag verwehren es den Gerichten eines Mitgliedstaats, einem Importeur, der sich zum Erwerb einer Lizenz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen verpflichtet hat, die Einfuhr einer Ware aus einem anderen Mitgliedstaat, die unter Verletzung eines mit dem Vermerk "Lizenzbereitschaft" versehenen Patents erfolgt, im Wege der einstweiligen Verfügung zu verbieten, wenn ein solches Verbot gegenüber einem Patentverletzer, der im Inland produziert, unter den gleichen Umständen nicht erlassen werden kann. Diese Vorschriften verwehren es den zuständigen Behörden, einem Lizenznehmer Bedingungen aufzuerlegen, die ihn daran hindern, eine Ware, die unter ein mit dem Vermerk "Lizenzbereitschaft" versehenes Patent fällt, aus anderen Mitgliedstaaten einzuführen, wenn diese Behörden einem Unternehmen, das die Ware im Inland herstellen und dort in den Verkehr bringen würde, die Erteilung der Lizenz nicht versagen könnten. Es ist in jeder Beziehung ohne Bedeutung, daß die betreffende Ware ein Arzneimittel ist, das aus einem Mitgliedstaat eingeführt wird, in dem es nicht patentfähig ist. 2. Einfuhren behindernde nationale Rechtsvorschriften, die zwingenden Erfordernissen des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs genügen sollen, fallen nur dann nicht unter die Verbote des Artikels 30 EWG-Vertrag, wenn sie unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gelten. Ein Einfuhrverbot kann nicht mit diesen Erfordernissen begründet werden, wenn die nationalen Rechtsvorschriften, auf denen das Verbot beruht, nicht unterschiedslos für einheimische und eingeführte Waren gelten. |
| Rechtsgebiete: | EG, EWG |
| Vorschriften: | EG Art. 234, EWG Art. 177, EWG Art. 30, |
| Stichworte: | 1. Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Patent, das mit dem Vermerk "Lizenzbereitschaft" versehen ist - Schutz gegen Patentverletzung - Verstärkter Schutz gegenüber Einfuhren - Gewährung einer Lizenz unter Bedingungen, die Einfuhren behindern - Unzulässigkeit, , ( EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36 ), , 2. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Rechtsvorschriften, die zwingenden Erfordernissen genügen sollen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Einfuhrverbot, das auf Rechtsvorschriften beruht, die nicht unterschiedslos für einheimische und eingeführte Waren gelten - Unzulässigkeit, , ( EWG-Vertrag, Artikel 30 ), |
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