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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 03.02.2000, Aktenzeichen: C-293/98 



EUGH – Aktenzeichen: C-293/98

Urteil vom 03.02.2000


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Frage, ob es sich um eine "öffentliche Wiedergabe" oder einen "öffentlichen Empfang" handelt, wenn ein Hotel über Satellit oder über erdgebundene Systeme Fernsehsignale empfängt und diese über Kabel in die Hotelzimmer verbreitet, wird nicht von der Richtlinie 93/83/EWG zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung geregelt und ist daher nach nationalem Recht zu beurteilen. (vgl. Randnr. 29 und Tenor)
Rechtsgebiete:Richtlinie 93/83/EWG
Vorschriften:Richtlinie 93/83/EWG Art. 1 Abs. 2 Buch. a, Richtlinie 93/83/EWG Art. 1 Abs. 3,
Stichworte:Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/83 - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung - Empfang von Fernsehsignalen durch ein Hotel und Verbreitung über Kabel in die Hotelzimmer - Qualifizierung - Öffentliche Wiedergabe oder öffentlicher Empfang - Frage des nationalen Rechts, (Richtlinie 93/83 des Rates, Artikel 1 Absätze 2 Buchstabe a und 3),

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